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Kleinkraftrad – das Wichtigste rund um Versicherung & Co.

Vor allem in Städten ist ein Kleinkraftrad eine günstige Alternative zum Auto. Die Parkplatzsuche gestaltet sich wesentlich einfacher, gleichzeitig punktet das Fahrzeug durch geringere Versicherungskosten und einen niedrigen Spritverbrauch. Doch auch für Jugendliche ist ein Kleinkraftrad interessant, da man den Führerschein bereits mit 16 Jahren erwerben kann. Doch worauf ist beim Kauf und der Versicherung zu achten?
Besonderheiten
  • zweirädrig oder dreirädrig
  • max. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Führerscheinklasse AM
  • ab 16 Jahren
  • Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Die maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist ebenso definiert wie der Hubraum von höchstens 50 cm³ oder einer Leistung von 4 kW.
  • Für den Betrieb ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Dieses kannst du ab 16 Jahren erwerben, in einigen Bundesländern gibt es zudem Modellprojekte ab 15 Jahren.
  • Ein Kleinkraftrad muss nicht zugelassen werden, d. h. es herrschen weder Kennzeichenpflicht noch werden Steuern fällig. Notwendig ist allerdings eine Haftpflichtversicherung, deren Gültigkeit per Versicherungskennzeichen am Fahrzeug kenntlich gemacht werden muss.

Was fällt unter die Bezeichnung Kleinkraftrad?

Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt in Deutschland gemäß §2 Nr. 11 FZV ein Zweirad oder Dreirad mit Verbrennungsmotor und einem maximalen Hubraum von 50 cm³. Ein Elektromotor darf höchstens über eine Motorleistung von 4 kW verfügen. Allen Fahrzeugen gemein ist eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei älteren Kleinkrafträdern gelten teilweise noch 50-60 km/h.

Diese Definition bezieht sich allerdings nur auf Deutschland, denn in der Schweiz z. B. ist sie kaum geläufig. Stattdessen spricht man dort von Mopeds und Rollern in Abgrenzung zu den leistungsstarken Motorrädern und kleineren Mopeds.

Zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder

ZweirädrigDreirädrig
Fahrrad mit HilfsmotorKraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu:
Mofa („Motor“ und „Fahrrad“), max. Höchstgeschwindigkeit 25 km/h45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu
Leichtmofa4 kW bei Elektromotoren oder anderen Verbrennungsmotoren (unter anderem Dieselmotoren)
Moped („Motor“ und „Pedale“)z. B. Ape, Microcar, Duo oder auch das schwedische Flakmoped
Mokick („Motor“ und „Kickstarter“)
Motorroller
Pedelec
Elektro-Tretroller
Elektromotorroller
Vorsicht
Es gibt auf dem markt Motorroller, die Kleinkrafträdern optisch sehr ähnlich sind, doch teilweise bis zu 125 cm³ oder sogar mehr haben und im Extremfall bis 160 km/h erreichen können. Hier gelten dann selbstverständlich andere Regelungen als für Kleinkrafträder.

Leichtkraftrad, Leichtfahrzeug und Kleinkraftrad – das ist der Unterschied

Ein Leichtkraftrad definiert z. B. die HUK als Kraftrad mit einem Hubraum zwischen 50 cm³ und 125 cm³ und einer Leistung von maximal 15 PS. Bis 2013 galt zudem eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die allerdings abgeschafft wurde. Für den Betrieb ist ein Führerschein der Klasse A1 oder 1B erforderlich.

Im Gegensatz zu einem Kleinkraftrad verfügt das Leicht(kraft)fahrzeug über vier Räder, ist dabei aber wesentlich kleiner und leichter als ein Automobil. Meist bieten sie nur Platz für 1-2 Personen und unterscheiden sich auch durch ihre sparsamere Ausstattung vom Auto.

In Deutschland darf das Leergewicht 350 kg nicht überschreiten. Die maximale Motorleistung ist auf einen Hubraum von 50 cm³ oder 4 kW, die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h festgelegt.

Für den Betrieb im öffentlichen Raum brauchst du in Deutschland kein Kraftfahrzeugkennzeichen, sondern es gelten die gleichen Regeln wie für Kleinkrafträder. Ein Versicherungskennzeichen reicht aus, von Steuern ist die Fahrzeugklasse befreit und auch eine Zulassung ist nicht nötig.

Kleinkraftrad-Führerschein – Welche Klasse ist erforderlich?

Um ein Kleinkraftrad zu bewegen, benötigst du in Deutschland den Führerschein der Klasse AM (bis 2013: M). Der Erwerb des Führerscheins ist grundsätzlich ab 16 Jahren möglich, wobei es einige Bundesländer gibt, die das Alter testweise auf 15 Jahre herabgesetzt haben.

Beim Erwerb der Führerscheinklassen A1, A2, A, B oder T ist die Klasse AM automatisch enthalten. D. h., wenn du bereits einen Führerschein für ein Auto hast, darfst du automatisch auch ein Kleinkraftrad führen.

Kleinkraftrad Versicherung

Zwar herrscht keine Zulassungs- und Kennzeichenpflicht für Kleinkrafträder, d. h. du brauchst mit dem Fahrzeug auch nicht zu einer Hauptuntersuchung und musst keine Steuern entrichten. Dennoch ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend. Der Nachweis erfolgt über ein Versicherungskennzeichen, das du am Kraftrad anbringst.

Damit die Kontrollbehörden auf einen Blick erkennen können, ob das Kennzeichen gültig ist, ändert sich die Farbe der Schrift von Jahr zu Jahr.

Die Dauer der Versicherung beläuft sich automatisch vom 01. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Sie läuft dann jeweils ohne eine spezielle Kündigung ab.

Über den minimalen Schutz einer Haftpflichtversicherung hinaus besteht auch hier die Option, den Versicherungsschutz über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zu erhöhen. Der Leistungsumfang variiert dabei von Versicherer zu Versicherer.

In jedem Fall hängt die Höhe der Versicherungssumme von mehreren Faktoren ab:

  • Hubraum
  • Höchstgeschwindigkeit
  • Fahrzeugtyp
  • Alter des Versicherungsnehmers

Gegebenenfalls gibt es zudem Sonderversicherungen wie eine Elektro-Kasko beim ADAC, die z. B. für Schäden am Akku sowie Folgeschäden durch den Kurzschluss des Akkus aufkommt.

Kleinkraftrad Anhänger

Grundsätzlich ist das Mitführen eines kleinen Anhängers am Kleinkraftrad zulassungsfrei, wenngleich es hier aufgrund einer Gesetzesänderung zu Verwirrungen kam. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Anhänger ebenfalls über ein Versicherungskennzeichen verfügt.

Kleinkraftrad kaufen

Ein Kleinkraftrad kannst du insbesondere oft auch gebraucht kaufen. Dazu bieten sich Onlinehändler wie mobile.de an, aber auch Kleinanzeigenbörsen, bei denen du ein Fahrzeug in der Nähe suchen kannst. Das hat den Vorteil, dass direkt auch eine Probefahrt möglich ist.

Wenn du Wert auf eine Gewährleistung legst, empfiehlt sich hingegen der Kauf bei einem offiziellen Händler. Hier ist die Chance auf ein Schnäppchen zwar geringer, doch hast du im Falle eines Schadens eine Anlaufstelle.

Verkehrsregeln für das Kleinkraftrad

Natürlich gelten für Kleinkrafträder zunächst auch die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung. Dazu gehören beispielsweise auch

  • eine Helmpflicht, die auch für Kinder gilt (außer bei Leichtmofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h)
  • weitere Schutzmaßnahmen bei der Beförderung von Kindern
  • Fahren auf dem Gehweg ist verboten

Kleinkraftrad im Kreuzworträtsel – beliebte Synonyme

Viele InternetnutzerInnen suchen beim Stichwort Kleinkraftrad auch nach Synonymen für das Kreuzworträtsel. Häufig gefragt sind hier Wörter mit 4, 5, 6 oder 11 Buchstaben. Für die Frage „“Kleinkraftrad““ ist dann häufig die Lösung:

BuchstabenLösung
4 BuchstabenKRAD oder MOFA
5 BuchstabenMOPED
6 BuchstabenMOKICK
11 BuchstabenMOTORROLLER

Weiterführendes

50er–Kult der Siebzigerjahre. Eine Kurzreportage zu den Kleinkrafträdern, die auch heute noch bei Sammlern beliebt sind, kannst du dir hier

oder hier

anschauen.

Eine Auflistung zu den Regelungen nach StVO zu Anhängern gibt es z. B. hier: https://www.fahrerlaubnisrecht-blog.de/anhaenger-hinter-kraftrad/

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